Wissenswertes

Elterninfos

Damit Sie und Ihr Kind sich im Schulleben der Grundschule Großenmeer leichter zurechtfinden, haben wir für Sie hier einige wichtige Informationen zusammengestellt.

AG (Arbeitsgemeinschaft)

Kinder der Jahrgänge 2, 3 und 4 können jeweils im ersten und zweiten Schulhalbjahr an einer jahrgangsübergreifenden AG teilnehmen. Angeboten werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern.


Befreiung vom Sportunterricht

Nach einer Krankheit bzw. bei leichten Infekten kann ein Kind auf Antrag der Eltern vom Sportunterricht durch die Klassenlehrkraft befreit werden. In diesem Fall begleitet das Kind die Lerngruppe und schaut dem Unterricht zu bzw. übernimmt einfache Helfertätigkeiten. Bei einer Befreiung vom Schwimmunterricht nimmt das Kind am Unterricht einer anderen Lerngruppe teil.

Grundsätzlich gilt, dass Schüler/innen, die am Unterricht teilnehmen können, im Falle einer Befreiung vom Sportunterricht nicht vor Ablauf der für diesen Tag normalen Unterrichtszeit nach Haus gehen dürfen.


Beratung

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Sie ist bei pädagogischen oder fachlichen Problemen Ihre erste Ansprechpartnerin.

Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der schulpsychologische Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde an:

Schulpsychologische Dezernentin: Sigrid Posse

Telefonnr.: 0441 – 20546 139

Email: sigrid.posse@rlsb-os.niedersachsen.de


Beratungsgespräche anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5

Ab dem Schuljahr 2015/16 werden die Schullaufbahnempfehlungen von Beratungsgesprächen, die der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin mit den Eltern, wenn gewünscht, in Anwesenheit der Schüler/Schülerin führt, abgelöst.

Entscheidend für die Anmeldung auf der weiterführenden Schule ist das Halbjahreszeugnis mit dem Protokoll des Beratungsgespräches. In den Protokollbögen wird der Lernentwicklungsstand der Schüler und Schülerinnen wiedergegeben. Sie sollen den Eltern in Kombination mit den Gesprächen wesentliche Entscheidungshilfen für die Wahl der weiterführenden Schule geben können.

Geführt werden die Gespräche im 1. und 2. Schulhalbjahr vor den Halbjahres- und den Abschlusszeugnissen.


Beschwerderegelung

Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall zuerst an die betreffende Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung für das vorliegende Problem zu finden. Auch die Elternvertreter der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegenzunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten.

Die Schulleitung wird informiert, wenn ein vermittelndes Gespräch notwendig ist.


Betreuung

Die Betreuung der 2. und 1. Klässler findet nach der vierten Stunde statt. Die Kinder werden von Frau Budrat und Frau Vogler betreut.


Beurlaubung

Muss Ihr Kind einen Arzttermin wahrnehmen, so informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber.

Über die Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung (Familienfeier, Eltern-Kind-Kur, Fahrten mit Jugend- oder Sportgruppen…). Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise von der Schulleitung in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Wenn Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind verreisen wollen, denken Sie bitte bei der Planung Ihres Urlaubs daran, dass dieser vollständig in die Ferien fallen muss.


Bücherei

Die Schule verfügt über eine eigene Schulbücherei. Jedes Kind hat die Möglichkeit Bücher über einen Zeitraum von 4 Wochen auszuleihen. Sollten Bücher vermisst werden, müssen diese ersetzt werden.

Die Bücherei hat am Dienstag in der ersten großen Pause von 9.50-10.10 Uhr geöffnet.


Bücherkisten (Antolin)

Bücherkisten werden von der Katholischen Bücherei in Brake für die 1. – 4. Klassen zusammengestellt und regelmäßig ausgetauscht. Die Bücher können bei den Klassenlehrern ausgeliehen werden.


Einschulung

Am 1. Sonnabend im neuen Schuljahr werden die Erstklässler eingeschult.
An diesem Tag besteht für alle Schüler/innen der zweiten, dritten und vierten Klasse Unterrichtspflicht bis ca. 11.30 Uhr.


Elternbriefe

Elternmitarbeit

Wir sind dankbar für jede Form der Hilfe und Unterstützung. Ob Sie sich für Fahrten mit zur Verfügung stellen, als Lesehelfer dabei sind oder sich als Elternvertreter und im Förderverein engagieren – ohne SIE geht es nicht !


Elternratsvorsitzende/r

Die/der Vorsitzende des Schulelternrats vertritt die Elternschaft gegenüber den Lehrkräften, der Schulleitung und der Gemeinde.

Die Elternratsvorsitzende der Grundschule Großenmeer ist Frau Rüther.


Elternsprechtage

Der Elternsprechtag bietet den Eltern die Möglichkeit eines ergiebigen Gesprächs über die Entwicklung ihres Kindes mit den Lehrkräften. Zum Elternsprechtag werden die Eltern von ihren Klassenlehrern eingeladen.


Elternvertretung

Jede Klasse wählt am 1. Elternabend des 1. und 3. Jahrganges zwei Elternvertreter und Konferenzvertreter. Die Elternvertreter sind Mitglieder im Schulelternrat. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit.


Englischunterricht

Kinder der 3. und 4. Klassen haben wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu einer fremden Sprache ermöglicht; im Vordergrund steht das Sprechen der Fremdsprache. Die Leistungen werden erst ab der 4. Klasse zensiert.


Extreme Witterungsverhältnisse

Die Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm, große Hitze) der Unterricht ausfällt bzw. früher beendet wird, trifft der Schulträger. Er sorgt dafür, dass die Entscheidung so früh wie möglich über Rundfunk oder Fernsehen veröffentlicht wird. Eine Beaufsichtigung Ihres Kindes bis 12.45 Uhr ist aber in jedem Fall gewährleistet.
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wird.


Ferienzeiten

Schulferien 2022/23

Sommerferien Do 06.07. – Mi 16.08.2023

Schulferien 2023/24

Herbstferien Mo 16.10. – Di 31.10.23 (Reformationstag)

Weihnachtsferien So 24.12.23– Fr 05.01.2024

Zeugnisferien Do/Fr  01.02./02.02.2024

Osterferien Mo 18.03. – Mo 01.04.2024

Tag der Arbeit Mi  01.05.2024

Himmelfahrt Do/Fr  09./10.05.2024

Pfingstferien Mo/Di   20./21.05.2024

Sommerferien Mo 24.06.– Sa 03.08.2024

Übersicht als pdf-download  ->

2023-Niedersachsen

2024-Niedersachsen


Förderverein

Der Förderverein der Grundschule Großenmeer unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Anschaffungen, Aktivitäten …) und ist eine wichtige Säule des Schullebens.
Dies ist nur möglich, wenn viele Mitglieder dies durch ihre Beiträge finanziell sowie mit Rat und Tat unterstützen.

Als Ansprechpartner stehen die Vorsitzenden des Vereins Frau Warnken (Tel. 0173 – 824 698 7) und Frau Genc (0152 – 298 948 21) zur Verfügung.

Förderverein der Grundschule Großenmeer e.V.


Frühaufsicht

Die Aufsicht beginnt erst um 7.50 Uhr. Schicken Sie bitte Ihr Kind so zur Schule, dass es nicht vor dieser Uhrzeit da ist. Die Räumlichkeiten werden erst um 8.00 Uhr betreten. Der Unterricht beginnt um 8.10 Uhr.


Frühstück

Die Frühstückspause findet täglich gemeinsam von 9.40–9.50 Uhr gemeinsam im Klassenraum statt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück ein Getränk, ein Schulbrot und/oder Obst mit zur Schule. Sehr zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke schaden der Gesundheit und verursachen häufig sehr kurze Aufmerksamkeitsspannen.


Fundsachen

Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie befinden sich in der Pausenhalle in einem Karton. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können. Besonders an Elternsprechtagen bietet sich die Gelegenheit die Fundsachen zu sichten.

Werden die Fundsachen nicht abgeholt, werden sie am Schulhalbjahresende entsorgt.


Hausschuhe

Hausschuhpflicht gilt innerhalb des gesamten Gebäudes. Schuhbänke befinden sich vor den Klassen.


Krankheiten

Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht (und besonders im Sportunterricht) Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer bekannt sein. Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Ihr Kind darf dann nicht die Schule besuchen. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist. Näheres finden Sie im Infektionsschutzgesetz.

Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein, informieren Sie die Schule zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch. Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens sofort am Versäumnistag mitzuteilen.
Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und gebeten Ihr Kind abzuholen.

Die Notfalltelefonnummer bitte immer aktualisieren!


Leseförderung

Die Leseförderung findet in der Schule statt und sollte durch entsprechende Angebote im Elternhaus unterstützt werden.

Im Rahmen der Leseförderung nehmen die Schüler ab der zweiten Klasse am Antolin-Leseförderungs-Programm Antolin teil. Altersgerechte Kinderbücher werden ab Klasse 2 auch im Unterricht gelesen.

Die in allen Klassen zur Verfügung stehenden und wechselnden Bücherkisten und die Schulbücherei bieten den Schülern eine Auswahl an Lesestoff.

An der Schule findet im Frühjahr, nach einem Vorlesewettbewerb in den einzelnen Klassen, der schulinterne “Leselöwen-Lesewettbewerb” an der Grundschule Großenmeer statt. Die beiden Sieger aus den Klassen 3 und 4 nehmen anschließend am Lesewettbewerb der Grundschulen aus der Region in Brake teil.

Die Schüler trainieren ihre Lesekompetenz auch mit den Lesefitnesstests, dem Tempo- und dem Verständnischeck, der von dem Heft “Flohkiste” monatlich begleitet wird. Anhand eines Begleitheftes können sie selbstständig ihre Leseleistung kontrollieren.


Notfall-Adresse

Wir bitten Sie, Adress- und Telefonänderungen sofort mitzuteilen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Sehr wichtig ist auch die Aktualisierung der „Notfalladressen und -telefonnummern“; beachten Sie im Interesse Ihres Kindes bitte, dass mindestens eine Person dabei sein sollte, die nahezu immer vormittags erreichbar ist.


Pädagogische Mitarbeiter

Zurzeit sind drei Pädagogische Mitarbeiterinnen an der GS Großenmeer beschäftigt. In den Klassen 1 und 2 werden diese Kräfte für die Durchführung des unterrichtsergänzenden Angebots (Betreuung in der 5. Unterrichtsstunde) eingesetzt; darüber hinaus unterstützen sie die Schwimmlehrkraft als Schwimm-Begleitung bzw. werden als Vertretungskräfte eingesetzt.


Pausen

Frühstückspause 9.40–9.50 Uhr
1. große Pause 9.50–10.10 Uhr
2. große Pause 11.40–12.00 Uhr
3. Pause 12.45–12.50 Uhr

In diesen Pausenzeiten halten sich alle Kinder auf dem Pausenhof auf. Bei Schlechtwetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob “Regenpause” ist: In diesem Fall bleiben alle Schüler/innen im jeweiligen Klassenraum. Sie spielen, lesen und malen … dort.


Schulelternrat

Der Schulelternrat trifft sich regelmäßig, um die Interessen der Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu vertreten.


Schülerrat

Die Klassensprecher und Klassensprechervertreter der ersten, zweiten, dritten und vierten Klassen bilden den Schülerrat. Er tagt regelmäßig und setzt sich konstruktiv für die Belange der Schüler ein.


Schullaufbahnempfehlung

Am Ende der 4. Klasse erhielten die Schüler zusammen mit ihrem Zeugnis eine Schullaufbahnempfehlung, die vorher mit den Eltern besprochen wurde. Grundlage für die Schullaufbahnempfehlung waren der Leistungsstand, die Lernentwicklung, das Sozial- und Arbeitsverhalten und die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Eltern. Die endgültige Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule liegt aber in jedem Fall bei den Eltern.

Ab dem Schuljahr 2015/16 werden die Schullaufbahnempefehlungen von Beratungsgesprächen, die der Klassenlehrer mit den Eltern, wenn gewünscht in Anwesenheit der Schüler/Schülerin führt, abgelöst. Entscheidend für die Anmeldung auf der weiterführenden Schule ist das Halbjahreszeugnis mit dem Protokoll des Beratungsgespräches. In den Protokollbögen wird der Lernentwicklungsstand der Schüler und Schülerinnen wiedergegeben. Sie sollen den Eltern in Kombination mit dem Gesprächen wesentliche Entscheidungshilfen für die Wahl der weiterführenden Schule geben können.


Schulordnung

Die Schulordnung ist von Schülern, Lehrern, Eltern und Gästen zu beachten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung mit den Schülern besprochen und den Eltern vorgelegt.


Schulweg mit dem Rad

Im ersten und zweiten Schuljahr sollten die Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Fahrräder werden nur in dem dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt. Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben.

Kontrollieren Sie bitte das Fahrrad Ihres Kindes. Achten Sie besonders auf die Lichtanlage und eine sichere Transportmöglichkeit der Schul- bzw. Sporttasche. Zum eigenen Schutz bzw. um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen sollten die Kinder immer einen Fahrradhelm tragen.


Sportunterricht

Bitte geben Sie Ihrem Kind zum Sportunterricht entsprechende Kleidung mit (Sportkleidung, Turnschuhe mit heller Sohle oder Non-marking-Sohle). Auf Schmuck und ‘komplizierte’ Kleidung sollte am Sporttag verzichtet werden. Die Sportkleidung soll nach dem Unterricht mit nach Hause genommen werden.


Sprechzeiten der Lehrer/der Schulleitung

In jedem Schuljahr finden Elternsprechtage statt.

Darüber hinaus vereinbaren Sie bitte bei Gesprächsbedarf mit der jeweiligen Lehrkraft oder Schulleitung einen separaten Termin.


Telefonliste

Jede Klasse erstellt eine eigene Telefonliste, diese sollte auch eine zweite Telefonnummer für den Notfall enthalten, z.B. Handy, Arbeitsplatz oder Großeltern. So können wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls Ihr Kind während des Schulvormittages abgeholt werden muss.


Unfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können.

Weitere Infos für Eltern von Schulanfängern auf den Seiten des Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover


Unterrichtszeiten

Unsere Grundschule ist verlässlich. Das heißt, dass in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr alle Schüler auf Wunsch verlässlich betreut werden und kein Unterricht in dieser Zeit ausfällt (ausgenommen von dieser Regel sind die Tage der Zeugnisausgabe; s.u.).

Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt:
1. Stunde 8.10 Uhr–8.55 Uhr
2. Stunde 8.55 Uhr–9.40 Uhr
3. Stunde 10.10 Uhr–10.55 Uhr
4. Stunde 10.55 Uhr–11.40 Uhr
5. Stunde 12.00 Uhr–12.45 Uhr
6. Stunde 12.50 Uhr–13.35 Uhr


Verlassen des Schulgrundstückes

Keine Schülerin/kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen.

Bei einem Unfall bestünde dann kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen bzw. Klassenfahrten.


Vertretung

Grundschulen erhalten in Abhängigkeit von den Schülerzahlen Mittel für die Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Abwesenheit einer Lehrkraft auch für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden können (SVBl.2012 Nr. 4, S.221). Bei diesen kurzfristigen Vertretungsfällen handelt es sich lediglich um die Beaufsichtigung bzw. Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Wenn möglich, wird an den Unterrichtsinhalten weitergearbeitet.


Waffenerlass

Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören u. a. Messer, Schlagringe, Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Verboten ist auch das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen.


Wertgegenstände

Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Spielsachen, Sammelkarten usw.) in die Schule mitbringen. Wir weisen darauf hin, dass diese Gegenstände in der Schule nicht versichert sind und somit bei Abhandenkommen nicht ersetzt werden. Wir bitten alle Eltern, dies zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Zensuren/Zeugnisse

Die Kinder der 1. Klasse erhalten erstmalig zum Ende des 1. Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform. Auch die Zeugnisse des 2. Schuljahres werden in Berichtsform erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten Zensurenzeugnisse. Die Zensur in einem Fach, das nur halbjährlich, also nur im 1. oder 2. Halbjahr erteilt wird, gilt für das gesamte Schuljahr. Auch diese Zensur ist am Ende versetzungswirksam.


Zeugnisausgabetag

Die Zeugnisausgabe findet am jeweils letzten Schultag vor den Halbjahres- und den Sommerferien statt. Der Unterricht endet nach der 3. Stunde. Eine Betreuung bis nach der fünften Stunde fällt an diesem Tag aus.